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Die Städtische Bestattung gibt Rat

Diese Information soll Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Kosten geben, die bei einer Bestattung anfallen. Auch wenn es nicht sehr angenehm ist, sich mit diesem Thema zu befassen: Sie sollten darüber Bescheid wissen, bevor ein Sterbefall eintritt. Denn wer trauert, der hat verständlicherweise ganz andere Dinge im Kopf als die intensive Beschäftigung mit Kosten und Preisvergleichen. Besser ist es also, sich jetzt schon einen ersten Überblick zu verschaffen. Denn unnötige Ausgaben will und kann sich jeder ersparen.
Natürlich hängen die Kosten einer Bestattung von den jeweiligen Gestaltungswünschen der Hinterbliebenen oder des Verstorbenen ab, jedoch auch vom finanziellen Leistungsvermögen:
Versicherungsansprüche, auf die zurückgegriffen werden kann, bzw. der Höhe der verfügbaren Eigenmittel. Nach oben gibt es nahezu keine Grenze, nach unten besteht jedoch sehr wohl eine Schranke, ein Mindestbetrag, mit dem in diesem Fall gerechnet werden muss: dieser liegt bei etwa 2.500,-- Euro (ohne Grab und Grabstein).
Im Zuge der Reform des Gesundheitswesens wurde auch das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ab 01.01.2004 ersatzlos gestrichen.
Aber die Würde einer Bestattung hängt weder von ihrem Aufwand ab, noch sind hohe Ausgaben ein Gradmesser für die Trauer der Hinterbliebenen. Wahre Trauer findet einzig und allein im Innern statt.
Zu diesem Thema können Sie auch die Broschüre „Was kostet die Bestattung?“ anfordern.
Natürlich hängen die Kosten einer Bestattung von den jeweiligen Gestaltungswünschen der Hinterbliebenen oder des Verstorbenen ab, jedoch auch vom finanziellen Leistungsvermögen:
Versicherungsansprüche, auf die zurückgegriffen werden kann, bzw. der Höhe der verfügbaren Eigenmittel. Nach oben gibt es nahezu keine Grenze, nach unten besteht jedoch sehr wohl eine Schranke, ein Mindestbetrag, mit dem in diesem Fall gerechnet werden muss: dieser liegt bei etwa 2.500,-- Euro (ohne Grab und Grabstein).
Im Zuge der Reform des Gesundheitswesens wurde auch das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ab 01.01.2004 ersatzlos gestrichen.
Aber die Würde einer Bestattung hängt weder von ihrem Aufwand ab, noch sind hohe Ausgaben ein Gradmesser für die Trauer der Hinterbliebenen. Wahre Trauer findet einzig und allein im Innern statt.
Zu diesem Thema können Sie auch die Broschüre „Was kostet die Bestattung?“ anfordern.
Kosten und Gebühren

Nur ein Teil der Kosten, die bei einem Trauerfall entstehen, entfällt auf die Leistungen des Bestattungsinstitutes. Es muss noch eine ganze Reihe anderer Kostenfaktoren hinzugerechnet werden.
Bevor wir auf die Preise unserer Leistungen eingehen, möchten wir Sie über diese Kosten und Gebühren informieren, die bei jeder Bestattung in München grundsätzlich anfallen – unabhängig vom Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Durchführung der Bestattung beauftragen.
Bevor wir auf die Preise unserer Leistungen eingehen, möchten wir Sie über diese Kosten und Gebühren informieren, die bei jeder Bestattung in München grundsätzlich anfallen – unabhängig vom Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Durchführung der Bestattung beauftragen.
Allgemeine Gebühren mit denen zu rechnen ist
- Amtliche Bestattungsgebühren
- Grabbenutzungsgebühren
- Leichenschaugebühren
- Gebühren für die Sterbeurkunden
- Kirchengebühren
- Rednergebühren
- Kosten für das Grabdenkmal
- Grabpflegekosten
- Musik bei Aussegnung bzw. Trauerfeier
- Überführungskosten
- Gebühren und Auslagen am Sterbe- bzw. Bestattungsort
- „Leihsarg“