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Die Preise der Städtischen Bestattung

Im Folgenden haben wir Ihnen fünf typische Beispiele für Leistungen der Städtischen Bestattung zusammengestellt. Darin beschränken wir uns auf die rein gewerblichen Leistungen, denn im Gegensatz zur konstanten Höhe der amtlichen Gebühren, bestehen hier sehr wohl Preisunterschiede.
Mit dieser Art der Darstellung wollen wir Ihnen den Vergleich erleichtern.
Wenn Sie sich beizeiten vorher informieren, haben Sie die Möglichkeit gezielt die Angebote und die Preise von verschiedenen Bestattungsunternehmen einzuholen und dann in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.
Sehen Sie unsere Beispiele nicht als starre Festlegung, sondern als Berechnungshilfe. Bei jeder Bestattung sind die individuellen Gegebenheiten anders und spielen persönliche Wünsche eine oft wesentliche Rolle. Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten des Ablaufs und der Gestaltung - entsprechend unterschiedlich sind auch die Kosten. Soweit machbar und rechtlich zulässig, ist die Städtische Bestattung bemüht, alle nur denkbaren Einzel- und Sonderwünsche zu erfüllen, so dass jede Bestattung ihren eigenen, persönlichen und würdigen Charakter erhält.
In diesen amtlichen Gebühren sind u.a. folgende Positionen nicht enthalten:
Sonderwünsche werden gerne berücksichtigt.
Auf Wunsch vermitteln wir weitere Leistungen, wie musikalische Darbietungen, Kränze, Blumen, Todesanzeigen, Trauerdrucksachen und Danksagungen.
Ferner verauslagen wir die amtlichen Bestattungsgebühren der Friedhofsverwaltung
(bei Erdbestattungen 1.588,-- Euro, bei Feuerbestattungen 1.244,-- Euro oder 1.224,-- Euro)
und verrechnen die Sterbegeldleistungen der Sterbekassen und Versicherungen.
Alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Mit dieser Art der Darstellung wollen wir Ihnen den Vergleich erleichtern.
Wenn Sie sich beizeiten vorher informieren, haben Sie die Möglichkeit gezielt die Angebote und die Preise von verschiedenen Bestattungsunternehmen einzuholen und dann in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.
Sehen Sie unsere Beispiele nicht als starre Festlegung, sondern als Berechnungshilfe. Bei jeder Bestattung sind die individuellen Gegebenheiten anders und spielen persönliche Wünsche eine oft wesentliche Rolle. Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten des Ablaufs und der Gestaltung - entsprechend unterschiedlich sind auch die Kosten. Soweit machbar und rechtlich zulässig, ist die Städtische Bestattung bemüht, alle nur denkbaren Einzel- und Sonderwünsche zu erfüllen, so dass jede Bestattung ihren eigenen, persönlichen und würdigen Charakter erhält.
Was Sie noch wissen sollten
In unseren Beispielen werden am Schluss jeweils pauschal die amtlichen Gebühren dazugezählt, damit auch die wesentlichen Gesamtkosten abschätzbar sind.In diesen amtlichen Gebühren sind u.a. folgende Positionen nicht enthalten:
- Grab- bzw. Urnengrabstättengebühren
- Kirchengebühren
- Kosten für die amtliche Todesbescheinigung
- Gebühren für die Sterbeurkunden
- Pflanzen- und Lichterschmuck für die Aufbahrung und Aussegnungshalle
- Fahrt zum Krematorium bei Feuerbestattungen
- Transport der Urne zum Beisetzungsort
Sonderwünsche werden gerne berücksichtigt.
Auf Wunsch vermitteln wir weitere Leistungen, wie musikalische Darbietungen, Kränze, Blumen, Todesanzeigen, Trauerdrucksachen und Danksagungen.
Ferner verauslagen wir die amtlichen Bestattungsgebühren der Friedhofsverwaltung
(bei Erdbestattungen 1.588,-- Euro, bei Feuerbestattungen 1.244,-- Euro oder 1.224,-- Euro)
und verrechnen die Sterbegeldleistungen der Sterbekassen und Versicherungen.
Alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.